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Neue Regelung zur Öllagerung
Die neue AwSV bringt einige Änderungen - auch für private Anlagenbetreiber

Durch die neue novellierte "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen" (AwSV) wurden sämtliche Anlagenverordnungen der einzelnen Bundesländer abgelöst. Die AwSV gilt somit nun bundesweit und bringt einige Änderungen mit sich: Es gelten neue Pflichten für Betreiber und für die Prüfungen durch Sachverständige. Auch die technischen Anforderungen der Anlagen haben sich zum Teil geändert. Viele Anpassungen betreffen Tankstellen, Biogas- oder Galvanikanlagen sowie Raffinerien, jedoch gibt es auch einige Änderungen für Betreiber von privaten Heizölbehältern.
Die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) weist noch einmal deutlich darauf hin: Der Bertreiber der Anlage ist für einen ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich!
Generell gilt eine wiederkehrende Prüfpflicht für:
- für ALLE Tanks mit einem Volumen von mehr als 10.000 Liter
- für ALLE unterirdischen Tanks
- für oberidische Anlagen mit einem Volumen von mehr als 1.000 Liter, die in einem Schutzgebiet liegen
Da viele Vorschriften aus den bisher gültigen Länderregelungen mit in die neue bundesweit gültige AwSV eingeflossen sind, kann es nun sein, dass bei bestimmten Anlagen gering-investive Maßnahmen nötig sind. Beispiele hierfür können die Nachrüstung eines Antiheberventils bzw. einer Tankuhr sein, oder eine Umstellung auf Einstrangbetrieb.
Anlagenbetreiber - ob privat oder gewerblich - sollten sich im Zweifel noch einmal genau darüber informieren, ob Handlungsbedarf für die eigene Anlage herrscht und ggf. dann zeitnah die entsprechenden Maßnahmen einleiten. Hierbei gilt: Fachbetriebspflichtigen Arbeiten dürfen, wie der Name schon vermuten lässt, nur von zertifizierten Fachbetrieben erledigt werden.
Nur vom Fachbetrieb!
Ein Fachbetrieb, der mit einer fachbetriebspflichtigen Arbeit an einer Anlage beauftragt wird, muss unaufgefordert seine Fachbetriebseigenschaft gegenüber dem Anlagenbetreiber nachweisen.
lt. der neuen AwSV müssen die technisch verantwortlichen Betriebsleiter in den Fachbetrieben alle zwei Jahre an einer anerkannten Schulung teilnehmen. Ebenso hat sich auch das weitere, in diesem Bereich eingesetzte, Personal in Fortbildungen zu qualifizieren. Eine wiederkehrende Überwachung der Fachbetriebe wird alle zwei Jahre von Sachverständigen des ÜWG durchgeführt.
Möchten Sie sich noch weiter über das Lagern von Öl und über Ölheizungen informieren? Hier geht es zum Thema Ölheizung auf unserer Seite.